Öffentliches Recht
Agrarrecht
Das Agrarrecht umfasst Bereiche des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts, aber auch des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und wird durch zahlreiche - insbesondere vom europäischen Recht beeinflusste - Spezialgesetze geprägt. Neben Landwirten beraten und vertreten wir Unternehmen der Forstwirtschaft und des Landmaschinenhandels.
Wir beraten und vertreten Sie im Agrarrecht insbesondere in den nachstehenden Tätigkeitsfeldern:
- Landwirtschaftliches Sondererbrecht
- Recht der Genehmigungsverfahren (Bundesimmissionsschutzgesetz, Baugesetzbuch)
- Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr
- Landpachtrecht
- Besonderheiten der Vertragsgestaltung (z.B. Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe, landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Bewirtschaftungsverträge)
- Jagd- und Jagdpachtrecht
- Lebens- und Futtermittelrecht, Produkthaftung
- Agrarsubventionsrecht
- Luft- und Lärmschutzfragen im Nachbarrecht
- Besonderheiten des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in landwirtschaftlichen Betrieben
- Agrarspezifisches Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht