Nicht selten werden Reisende in ihrem teuer bezahlten Urlaub enttäuscht. Typische Mängel sind Lärm, Schmutz, schlechtes Essen sowie Verspätungen bei der An- und Abreise. Zudem entspricht die Unterkunft häufig nicht den Angaben im Reisekatalog.
Bei richtiger und rechtzeitiger Geltendmachung der Ansprüche kann man bei einer mangelhaften Reise einen erheblichen Teil des Reisepreises zurückverlangen.
Wichtig! Beachten Sie bitte, dass Sie die Mängel bei der Reiseleitung vor Ort anzeigen und Abhilfe einfordern müssen (schriftliche Bestätigung verlangen!). Nach Ihrer Rückkehr sind die Mängel innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter anzuzeigen. Soweit Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie die Mängel vor Ort in Fotos festhalten. Dies erleichtert die spätere Durchsetzung Ihrer Ansprüche erheblich.
Wir prüfen anhand des geschilderten Sachverhaltes, welche Reisepreisminderung für Sie in Betracht kommt und ob Ihnen weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen.
Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können und welche Fristen Sie beachten müssen.
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