Rechtsanwalt für Sozialrecht
Ihre Rechtsanwälte für Sozialrecht in Landsberg
In sozialrechtlichen Fällen geht es zumeist um Ansprüche auf Sozialleistungen, die gegen eine Behörde oder eine Sozialversicherung geltend gemacht werden. Mitunter stehen auch Rückforderungsansprüche von Behörden im Raum, weil Sozialleistungen zu Unrecht gewährt worden sein sollen oder weil sich der Sozialleistungsträger an unterhaltspflichtigen Verwandten schadlos halten will. Nicht selten streiten Behörden und Sozialversicherungen auch untereinander, wer für die beantragten Sozialleistungen aufzukommen hat.
Rechtsanwalt Maximilian von Lucke vertritt als Fachanwalt für Sozialrecht Ihre Interessen.
Themen und Inhalte des Sozialrechts leiten sich aus den Sozialgesetzbüchern ab. Dadurch ergibt sich inhaltlich auch eine große Nähe zu Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Fragen rund um das Arbeitslosengeld.
Sie haben Schwierigkeiten mit der Durchsetzung der Sozialhilfe und sehen sich einer zweifelhaften Sperrzeit der Arbeitsagentur gegenüber?
Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, um Nachteile zu vermeiden.
Arbeits- und Sozialrecht sind oft eng miteinander verknüpft – deshalb ist es vorteilhaft für Sie, wenn sich Ihr Anwalt in beiden Bereichen gut auskennt. In der Kanzlei von Lucke § Partner können wir Chancen und Risiken im Rechtsstreit besonders umfassend beurteilen. Nutzen Sie diese Expertise bei Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Sozialrecht bilden zudem auch die Betriebsprüfung, die Statusfeststellung und alle Belange, die mit dem Beitragsrecht, also der Sozialversicherungspflicht in Zusammenhang stehen.
Diese Themen sind für Auftragnehmer und Auftraggeber wie auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung.
Ist der Auftragnehmer selbständig oder beschäftigt und damit an sich Arbeitnehmer?
Diese Frage kann in einem Statusfeststellungsverfahren gemäß § 7a SGB IV von der Deutschen Rentenversicherung Bund geklärt werden.
Das Verfahren zur Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) gemäß § 7a SGB IV dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Das Statusfeststellungsverfahren endet mit einer schriftlichen Entscheidung (Bescheid) der DRV, die, sofern nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wird, mit Ablauf der Widerspruchsfrist rechtskräftig wird. Die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung durch die DRV hat für die Vertragspartner in der Regel weitreichende Folgen. Der Auftraggeber, der nun Arbeitgeber ist, muss für den von ihm eingesetzten Scheinselbstständigen – möglicherweise auch rückwirkend für die Vergangenheit – Beiträge für die Sozialversicherung entrichten. Der Scheinselbstständige ist nun Arbeitnehmer und kann gegen seinen Auftraggeber Arbeitnehmerrechte geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) führt außerdem Betriebsprüfungen durch und kontrolliert u.a. den Status der Beschäftigten, die Meldungen zur Sozialversicherung und die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsprüfer Auskunft geben und Betriebsunterlagen, darunter Geschäftsbücher und Berichte über die Lohnsteuer-Prüfung des Finanzamtes, zur Einsicht vorzulegen.
Im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung wird kontrolliert, ob Sie als Arbeitgeber die Ihnen obliegenden Meldepflichten und sonstigen Pflichten nach den Vorschriften des SGB IV erfüllen. Insbesondere werden die Richtigkeit und Höhe der Beitragszahlungen für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung geprüft. Hierzu zählen die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die Gesetzliche Unfallversicherung, die Gesetzliche Rentenversicherung und die Künstlersozialversicherung.
Nicht selten haben die Beteiligten im Rahmen einer Betriebsprüfung unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einzelner Bestandteile des Arbeitsentgelts oder der Beschäftigungsverhältnisse im Hinblick auf die Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit. Diese können für Sie als Arbeitgeber erhebliche wirtschaftliche wie auch rechtliche Nachteile zur Folge haben.
Wenn Sie bei der Antragstellung Schwierigkeiten haben oder Ihnen bereits ein Bescheid über den Abschluss des Statusfeststellungsverfahrens oder eine Aufforderung zur Beitragsnachzahlung aufgrund einer Betriebsprüfung vorliegt, sollten Sie sich anwaltlich beraten und/oder vertreten lassen.
Sie brauchen Hilfe im Sozialrecht?
Wir beraten und vertreten Sie im Sozialrecht insbesondere in den nachstehenden Tätigkeitsfeldern:
- gesetzliche Krankenversicherung (Leistungsansprüche bei Krankheit, Mutterschaft, Krankenpflege, usw.)
- gesetzliche Rentenversicherung (Leistungsansprüche bei Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Alter, usw.)
- gesetzliche Unfallversicherung (Ansprüche auf Leistung bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheiten, usw.)
- gesetzliche Arbeitslosenversicherung (Leistungsansprüche bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwetter, Insolvenz, etc.)
- Familienlastenausgleich (insbesondere Kindergeld, Elterngeld)
- Chancenangleichung durch soziale Förderung (öffentliche Unterhaltsleistungen, Ausbildungsförderung, Eingliederung Behinderter)
- Grundsicherung durch soziale Hilfe (Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II ["Hartz IV"])
- Wohnraumsicherung durch Wohngeld
Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, kann die Kosten einer anwaltlichen Vertretung oftmals nicht selbst tragen. Falls keine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt, besteht daher vielfach die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Kontaktformular
Wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen wollen, können Sie dazu das folgende Formular verwenden. Wir werden Ihre Mitteilung schnellstmöglich bearbeiten.
Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bitte achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben. Bitte finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung.