Zu den anwaltlichen Aufgaben im Baurecht gehört die bauvorbereitende und baubegleitende Rechtsberatung und hierauf bezogenes juristisches Projektmanagement. Im Bereich des privaten Baurechts ist aber auch sehr häufig die außergerichtliche Streitschlichtung oder die fachlich kompetente Prozessvertretung erforderlich.
Wir beraten und vertreten Sie im Bau- und Architektenrecht insbesondere in den nachstehenden Tätigkeitsfeldern:
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