Rechtsanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Landsberg
Gerade im medizinischen Bereich besteht ein ständiger Wandel. Aufgrund dessen gewinnt auch das Medizinrecht an Bedeutung. Durch den regelmäßigen Fortschritt in der Medizin ergeben sich ständig Gesetzesänderungen. Vorschriften, Rechtsnormen und Bestimmungen aus diversen medizinischen Bereichen müssen an die Gegebenheiten angepasst werden. Das Medizinrecht stellt den Rahmen für das Handeln von allen Betroffenen dar.
Als Patient begeben Sie sich vertrauensvoll in die Hände Ihrer behandelnden Ärzte. Nicht jede Behandlung ist erfolgreich. Schlimmer ist es jedoch, wenn sich die Situation aufgrund eines ärztlichen Fehlers verschlechtert. Ärztliche Behandlungsfehler haben häufig weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten und erfordern nicht nur fundierte juristische Kenntnisse im Arzthaftungs- und Schadensersatzrecht. Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Arzthaftungsfehlern sind medizinische Kenntnisse hilfreich und oftmals sogar erforderlich.
Sie brauchen Hilfe im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht?
Das Medizinrecht/Arzthaftungsrecht ist dabei beispielsweise immer dann von Bedeutung, wenn:
- während einer Behandlung dem Arzt Fehler unterlaufen,
- der Arzt fehlerhaft medizinische Produkte verwendet hat,
- aufgrund eines Diagnosefehlers erforderliche Maßnahmen nicht ergriffen wurden,
- Sie nicht hinreichend über die möglichen Risiken eines ärztlichen Eingriffs aufgeklärt wurden,
- gegen Ihren Willen ärztliche Behandlungsmaßnahmen ergriffen wurden,
- ärztliche Sorgfalts- und Aufsichtspflichtverletzungen begangen wurden,
- während eines Krankenhausaufenthaltes persönliche Gegenstände abhandengekommen sind,
- Sie während eines Klinikaufenthaltes verletzt wurden,
- eine Arzthaftung, also die Haftung von Ärzten für Behandlungsfehler in Betracht kommt,
- es um das Recht der Honorierung von Privatpatientenleistungen nach der jeweiligen Gebührenordnung geht,
- Fragen der Sozialversicherung im Zusammenhang mit Arztleistungen auftreten,
- es um Honorierungen der Behandlungsleistungen von Vertragsärzten geht,
- Fragen des allgemeinen Berufsrechts für Ärzte unklar sind,
- wenn es um Rechtsfragen zwischen Ärzten und kassenärztlichen Vereinigungen geht,
- gesellschaftsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Arztpraxen zu lösen sind und
- es Fragen bei Praxisübertragung oder Praxisverkauf gibt.
Als Opfer eines ärztlichen
Behandlungsfehlers sind Sie doppelt belastet: Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung und mögliche juristische Auseinandersetzungen.
Deshalb sollten Sie als Laie unbedingt den Rat und die Beratung durch einen
Rechtsanwalt einholen. Im
Patientenrecht und im
Arzthaftungsrecht kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen, damit Sie Ihr Recht bekommen.
Jeder Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten ist ein
Behandlungsfehler für den das Arzthaftungsrecht zum Tragen kommt.
Ansprüche gegen Arzt, Haftpflichtversicherung oder Krankenhausträger im Arzthaftungsrecht
Wesentlicher Inhalt des Arzthaftungsrechts sind Ansprüche von Patienten gegen einen Arzt oder einen Krankenhausträger, wenn es im Verlaufe der ärztlichen Behandlung zu einem Behandlungsfehler kommt. Behandlungsfehler können dabei in ganz unterschiedlicher Form auftreten, z. B. als Operationsfehler, Diagnosefehler oder u. a. auch als Aufklärungsfehler.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, sind die Folgen bei allen Arten von „Ärztepfusch“ jedoch grundsätzlich gleich: Betroffene Patienten oder Angehörige eines verstorbenen Patienten (Behandlungsfehler mit Todesfolge) können gegen die Haftpflichtversicherung des Arztes oder einen Krankenhausträger einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.
Wir machen Ihre medizinrechtlichen Ansprüche geltend oder wehren unbegründete Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Unser Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie aber auch kompetent und mit viel Erfahrung vor Gericht.
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Unser Anspruch ist es, Ihr Problem zu verstehen und Ihre Interessen engagiert zu vertreten. Rufen Sie uns an oder nutzen unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne!
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