Rechtsanwalt für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Landsberg

Gerade im medizinischen Bereich besteht ein ständiger Wandel. Aufgrund dessen gewinnt auch das Medizinrecht an Bedeutung. Durch den regelmäßigen Fortschritt in der Medizin ergeben sich ständig Gesetzesänderungen. Vorschriften, Rechtsnormen und Bestimmungen aus diversen medizinischen Bereichen müssen an die Gegebenheiten angepasst werden. Das Medizinrecht stellt den Rahmen für das Handeln von allen Betroffenen dar.

Als Patient begeben Sie sich vertrauensvoll in die Hände Ihrer behandelnden Ärzte. Nicht jede Behandlung ist erfolgreich. Schlimmer ist es jedoch, wenn sich die Situation aufgrund eines ärztlichen Fehlers verschlechtert. Ärztliche Behandlungsfehler haben häufig weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten und erfordern nicht nur fundierte juristische Kenntnisse im Arzthaftungs- und Schadensersatzrecht. Für eine erfolgreiche Geltendmachung von Arzthaftungsfehlern sind medizinische Kenntnisse hilfreich und oftmals sogar erforderlich.

Sie brauchen Hilfe im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht?


Das Medizinrecht/Arzthaftungsrecht ist dabei beispielsweise immer dann von Bedeutung, wenn:


Als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers sind Sie doppelt belastet: Durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung und mögliche juristische Auseinandersetzungen.

Deshalb sollten Sie als Laie unbedingt den Rat und die Beratung durch einen Rechtsanwalt einholen. Im Patientenrecht und im Arzthaftungsrecht kann Ihnen der Rechtsanwalt helfen, damit Sie Ihr Recht bekommen.

Jeder Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten ist ein Behandlungsfehler für den das Arzthaftungsrecht zum Tragen kommt.

Ansprüche gegen Arzt, Haftpflichtversicherung oder Krankenhausträger im Arzthaftungsrecht

Wesentlicher Inhalt des Arzthaftungsrechts sind Ansprüche von Patienten gegen einen Arzt oder einen Krankenhausträger, wenn es im Verlaufe der ärztlichen Behandlung zu einem Behandlungsfehler kommt. Behandlungsfehler können dabei in ganz unterschiedlicher Form auftreten, z. B. als Operationsfehler, Diagnosefehler oder u. a. auch als Aufklärungsfehler.

Liegt ein Behandlungsfehler vor, sind die Folgen bei allen Arten von „Ärztepfusch“ jedoch grundsätzlich gleich: Betroffene Patienten oder Angehörige eines verstorbenen Patienten (Behandlungsfehler mit Todesfolge) können gegen die Haftpflichtversicherung des Arztes oder einen Krankenhausträger einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben.

Wir machen Ihre medizinrechtlichen Ansprüche geltend oder wehren unbegründete Ansprüche Dritter gegen Sie ab. Unser Ziel ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie aber auch kompetent und mit viel Erfahrung vor Gericht.

Sie benötigen eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht?

Unser Anspruch ist es, Ihr Problem zu verstehen und Ihre Interessen engagiert zu vertreten. Rufen Sie uns an oder nutzen unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne!
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