Wir haben bereits für eine Vielzahl von Mandanten deren Rechte gegenüber Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen erfolgreich durchgesetzt.
Während das Bankrecht die besonderen Rechtsvorschriften für Banken und Bankgeschäfte umfasst, gewährleistet das Kapitalanlagerecht vor allem den Individualschutz der Kapitalanleger.
Unsere Tätigkeit liegt hinsichtlich beider Rechtsgebiete schwerpunktmäßig in der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Privatpersonen und Unternehmen gegenüber Banken und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen.
Bei Banken, Sparkassen oder anderen Finanzdienstleistungsunternehmen kommt es immer wieder zu Fehlern zum Nachteil ihrer Kunden: Fehlerhafte (Widerrufs-) Belehrungen, Falschberechnungen oder Falschberatungen.
Wir beraten und vertreten Sie im Bankrecht und Kapitalanlagenrecht insbesondere in den nachstehenden Tätigkeitsfeldern:
Wir helfen Ihnen bundesweit Ihre Rechte engagiert gegenüber Banken, Sparkassen und anderen Finanzdienstleistungsunternehmen geltend zu machen.
Wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen wollen, können Sie dazu das folgende Formular verwenden. Wir werden Ihre Mitteilung schnellstmöglich bearbeiten. Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bitte achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben. Bitte finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung.