Im Strafrecht übernehmen wir insbesondere die Strafverteidigung vor allen deutschen Gerichten. Zu unserem Tätigkeitsbereich in diesem Rechtsgebiet zählt aber auch die strafrechtliche (Präventiv-) Beratung insbesondere von Unternehmen und deren Verantwortlichen.
Gerade im Ermittlungsverfahren ist es oft möglich, durch frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts positive Ergebnisse für den Beschuldigten zu erzielen. So kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft oftmals eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden oder aber das Verfahren ohne Durchführung einer Hauptverhandlung z. B. durch Erlass eines Strafbefehls zu einem unkomplizierten Ende gebracht werden. In diesem Bereich setzen wir uns intensiv für die Interessen und Rechte unserer Mandanten ein. Darüber hinaus übernehmen wir selbstverständlich auch Pflichtverteidigungen sowie die Vertretung von Strafgefangenen in allen Angelegenheiten des Vollzugsrechts.
Wir beraten und vertreten Sie im Strafrecht insbesondere in den nachstehenden Tätigkeitsfeldern:
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