Rechtsanwalt für Ausländerrecht und Migrationsrecht

Ihre Rechtsanwälte für Ausländerrecht und Migrationsrecht in Landsberg

Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Asylrechts, Ausländerrechts, in Visaverfahren bei den bundesdeutschen Auslandsvertretungen, in Aufenthaltstitelverfahren bei den Ausländerbehörden (Inlandsverfahren) sowie im Streitfalle vor den Verwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen/Oberverwaltungsgerichten.
Ob Visum, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsmigration, europäische Freizügigkeit, Familiennachzug oder Einbürgerung: Wir beraten Arbeitgeber und Privatpersonen zu allen Themen und Problemfeldern des Ausländerrechts.

Sie brauchen Hilfe im Ausländerrecht und Migrationsrecht?


Wir beraten und vertreten im Asyl- und Flüchtlingsrecht insbesondere Rechtssuchende aus Syrien, Afghanistan und dem Irak unter anderem in folgenden Bereichen:



Sind Sie Ausländer und haben beispielsweise nur eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel, der nicht mehr verlängert werden soll?


In diesen Fällen kann es sein, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung bei der Ausländerbehörde oder beim Regierungspräsidium fristgerecht abgeben sollen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Behörden.



Haben Sie ein Problem im Asylverfahren? Soll fristgerecht Klage gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhoben werden?


Ihr Antrag auf Asyl oder Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes oder der Feststellung für Abschiebeverboten wurde abgelehnt? Oder eventuell auch nur einen Teil abgelehnt und Sie wünschen sich, dass beispielsweise auch die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wird? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Wir werden für Sie fristgerecht Klage erheben bzw. die geeigneten Rechtsmittel einlegen.

Wir helfen Ihnen von der legalen Einreise bis hin zu gerichtlichen Verfahren, zur Erlangung von Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz oder der Feststellung von Abschiebeverboten. Bei allen asylrechtlichen Fragen wie auch zum Beispiel zur Anhörung oder der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage im Asylverfahren wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch zur Terminvereinbarung.



Sie haben die Rücknahme oder den Widerruf von Aufenthaltstiteln oder des Anerkennungsbescheids erhalten? Sie haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Anhörung zum beabsichtigten Widerruf oder zur beabsichtigten Rücknahme Ihrer Anerkennung schriftlich erhalten?


Im Rahmen der Stellungnahme sollte man schnellstmöglich reagieren und umfassend prüfen, ob der Widerruf oder die Rücknahme Ihres Aufenthaltstitels eventuell berechtigt ist. Vereinbaren Sie hierzu umgehend einen Beratungstermin.

Im Rahmen einer Erstberatung helfen wir gerne weiter. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im gesamten Verfahren von der außergerichtlichen Stellungnahme bis hin zur Prüfung und Vertretung im Klageverfahren.

Der Widerruf und die Rücknahme haben die Aufhebung Ihres Aufenthaltstitels zur Folge, was schließlich zu einer Abschiebung führen kann.



Sie haben bereits ein Aufenthaltsrecht und wollen sich einbürgern lassen? Haben Sie Probleme mit der Ausländerbehörde wegen Ihrer Einbürgerung?


Die Einbürgerung von Ausländern richtet sich nach den §§ 8 bis 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen ein mehrjähriger, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes sowie möglichst Straffreiheit. Zu den weiteren Voraussetzungen, die bei der Einbürgerung erfüllt sein müssen, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung.

Von der Beratung bis hin zur Antragstellung der Einbürgerung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Einbürgerungsanspruchs stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Telefon: 08191 4880

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