Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Asylrechts, Ausländerrechts, in Visaverfahren bei den bundesdeutschen Auslandsvertretungen, in Aufenthaltstitelverfahren bei den Ausländerbehörden (Inlandsverfahren) sowie im Streitfalle vor den Verwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen/Oberverwaltungsgerichten.
Ob Visum, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsmigration, europäische Freizügigkeit, Familiennachzug oder Einbürgerung: Wir beraten Arbeitgeber und Privatpersonen zu allen Themen und Problemfeldern des Ausländerrechts.
Wir beraten und vertreten im Asyl- und Flüchtlingsrecht insbesondere Rechtssuchende aus Syrien, Afghanistan und dem Irak unter anderem in folgenden Bereichen:
In diesen Fällen kann es sein, dass Sie eine schriftliche Stellungnahme zur Anhörung bei der Ausländerbehörde oder beim Regierungspräsidium fristgerecht abgeben sollen. Wir beraten und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber den Behörden.
Ihr Antrag auf Asyl oder Feststellung der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes oder der Feststellung für Abschiebeverboten wurde abgelehnt? Oder eventuell auch nur einen Teil abgelehnt und Sie wünschen sich, dass beispielsweise auch die Flüchtlingseigenschaft festgestellt wird? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Wir werden für Sie fristgerecht Klage erheben bzw. die geeigneten Rechtsmittel einlegen.
Wir helfen Ihnen von der legalen Einreise bis hin zu gerichtlichen Verfahren, zur Erlangung von Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz oder der Feststellung von Abschiebeverboten. Bei allen asylrechtlichen Fragen wie auch zum Beispiel zur Anhörung oder der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage im Asylverfahren wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch zur Terminvereinbarung.
Im Rahmen der Stellungnahme sollte man schnellstmöglich reagieren und umfassend prüfen, ob der Widerruf oder die Rücknahme Ihres Aufenthaltstitels eventuell berechtigt ist. Vereinbaren Sie hierzu umgehend einen Beratungstermin.
Im Rahmen einer Erstberatung helfen wir gerne weiter. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im gesamten Verfahren von der außergerichtlichen Stellungnahme bis hin zur Prüfung und Vertretung im Klageverfahren.
Der Widerruf und die Rücknahme haben die Aufhebung Ihres Aufenthaltstitels zur Folge, was schließlich zu einer Abschiebung führen kann.
Die Einbürgerung von Ausländern richtet sich nach den §§ 8 bis 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Für die Einbürgerung müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Darunter fallen ein mehrjähriger, rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes sowie möglichst Straffreiheit. Zu den weiteren Voraussetzungen, die bei der Einbürgerung erfüllt sein müssen, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung.
Von der Beratung bis hin zur Antragstellung der Einbürgerung als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Einbürgerungsanspruchs stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wenn Sie uns eine Nachricht zukommen lassen wollen, können Sie dazu das folgende Formular verwenden. Wir werden Ihre Mitteilung schnellstmöglich bearbeiten. Felder mit einem * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Bitte achten Sie auf die Korrektheit Ihrer Angaben. Bitte finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in unserer Datenschutzerklärung.